Barrierefreiheit
Die VI-Engineers Bauträger GmbH & Co KG ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem
Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Wir sind bestrebt, diese Probleme schrittweise zu beheben und die Barrierefreiheit dieser Seiten nachhaltig zu verbessern.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für costawinum.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites und mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der
„Richtlinien für barrierefreie Webinhalte –
WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Skiplink zu Beginn der Seite ist vorhanden, funktioniert jedoch nicht.
- Die Tabelle ist nicht mit Screenreader und Tastatur bedienbar.
- Es fehlen Alternativtexte für Bilder.
- Links sind nicht als solche erkennbar (keine Unterstreichung oder Farbunterschied).
- Links und Buttons sind nicht ausreichend beschrieben; Kontrastmangel bei Weiß auf Gold.
- Das Formular ist nicht barrierefrei: kein sichtbarer Fokus, keine visuelle Fehlererkennung, keine Feldbeschriftungen oder Labels, keine Screenreader-Kompatibilität.
- Fehlererkennung bei Telefonnummer funktioniert nicht; Eingabe von Buchstaben möglich.
- Website ist nur für mobile Nutzung optimiert; auf Desktop fehlt Navigation und Übersichtlichkeit.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit wird keine unverhältnismäßige Belastung geltend gemacht.
c. Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Derzeit sind keine Inhalte bekannt, die außerhalb des Anwendungsbereichs gemäß § 2 Absatz 3 WZG fallen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 18. Juni 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an:
office@costawinum.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.